Röntgen-, CT- und MRT-Bilder digital bereitstellen: So geht's
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Wege der digitalen Bildbereitstellung es gibt, was rechtlich zu beachten ist und wie Sie die Umstellung in Ihrer Einrichtung umsetzen.
· Marten Eckel

Radiologische Praxen und Kliniken stellen Röntgen-, CT- und MRT-Bilder heute am effizientesten über ein Patientenportal bereit: Die Bilder werden nach der Untersuchung automatisch hochgeladen, Patient und Zuweiser erhalten einen Zugang per QR-Code oder Link und öffnen die Aufnahmen direkt im Browser. Das spart den CD-Prozess, beschleunigt die Weiterbehandlung und erfüllt zugleich die Anforderungen an Datenschutz und Herausgabepflichten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Wege der digitalen Bildbereitstellung es gibt, was rechtlich zu beachten ist und wie Sie die Umstellung in Ihrer Einrichtung umsetzen.
Warum die digitale Bildbereitstellung für Praxen immer wichtiger wird
Die Erwartungen haben sich verändert: Patienten besitzen immer seltener eigene CD-Laufwerke oder möchten ihre Bilder direct auf dem Smartphone oder Tablet ansehen. Zuweiser wollen Aufnahmen und Befunde möglichst vor dem nächsten Termin vorliegen haben, statt auf einen Datenträger zu warten, der dann womöglich nicht lesbar ist.
Gleichzeitig ist der CD-Prozess für die Praxis selbst ein Kostenfaktor, der oft unterschätzt wird. Rohlinge, Brenner und deren Wartung, Beschriftung, Versand, die Arbeitszeit des Personals und die Rückfragen, wenn eine CD nicht funktioniert, summieren sich schnell. Bei großen Untersuchungen wie einem CT mit vielen Schichten wird schon das Brennen selbst zum Zeitfaktor.
Rechtliche Grundlagen: Was Praxen beachten müssen
Herausgabepflicht gegenüber Patienten
Nach § 630g BGB haben Patienten das Recht, ihre Patientenakte einzusehen und elektronische Abschriften zu verlangen. Radiologische Aufnahmen und Befunde gehören zur ärztlichen Dokumentation und sind davon in der Regel umfasst.
Die erste Kopie ist kostenlos
Für die Kostenfrage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entscheidend. Der EuGH hat im Oktober 2023 entschieden, dass Patienten auch ohne Angabe von Gründen Anspruch auf eine erste unentgeltliche Kopie ihrer Patientenakte haben. Eine nationale Regelung wie § 630g Abs. 2 S. 2 BGB darf Patienten dafür keine Kosten auferlegen. Für Praxen bedeutet das: Die Kosten für die erste Bildkopie tragen sie selbst. Je günstiger und automatisierter die Bereitstellung, desto besser.
Datenschutz bei Gesundheitsdaten
Radiologische Bilder sind Gesundheitsdaten und damit nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Der Übertragungsweg muss entsprechend abgesichert sein. Unverschlüsselte E-Mails sind dafür nicht geeignet. Wer einen externen Dienstleister für die Bildbereitstellung nutzt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Klären Sie außerdem mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob für die geplante Lösung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung, geben aber einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Die Wege der Bildbereitstellung im Vergleich
CD und DVD
Die CD ist nach wie vor verbreitet, verursacht aber laufende Material- und Personalkosten. Für Empfänger wird sie zunehmend unpraktisch, weil viele Geräte kein Laufwerk mehr haben und mitgelieferte Viewer nicht auf jedem System laufen.
USB-Stick
Ein USB-Stick umgeht das Laufwerksproblem, ist aber teurer als eine CD und wirft Fragen zur Datensicherheit auf, etwa beim Verlust. Zudem akzeptieren viele Praxen und Kliniken aus IT-Sicherheitsgründen keine fremden USB-Sticks.
E-Mail und Download-Link
Der Versand per E-Mail ist schnell, bei Gesundheitsdaten aber nur mit ausreichender Verschlüsselung zulässig. Für große CT- oder MRT-Datensätze scheidet er ohnehin meist aus, weil die Dateien die Größenbeschränkungen von E-Mail-Postfächern überschreiten.
Elektronische Patientenakte
Die ePA für alle ist seit 2025 in Betrieb, und seit dem 1. Oktober 2025 sind bundesweit alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zu ihrer Nutzung verpflichtet. Im Mittelpunkt steht im ersten Schritt allerdings die elektronische Medikationsliste. Für die Bereitstellung vollständiger Bilddatensätze in Diagnosequalität ist die ePA derzeit nicht der naheliegende Weg.
Patientenportal
Ein Patientenportal ist speziell für den Austausch großer Bilddatensätze gebaut. Die Bilder werden automatisch hochgeladen, der Zugang entsteht ohne zusätzlichen Aufwand, und Patienten wie Zuweiser öffnen die Aufnahmen im Browser. Zugänge sind zeitlich begrenzt, widerrufbar und protokolliert.
Ausführlich erklären wir das Prinzip in unserem Beitrag zum Patientenportal in der Radiologie.
So führen Sie die digitale Bildbereitstellung in Ihrer Praxis ein
Den Ist-Zustand erfassen
Ermitteln Sie zunächst, wie viele CDs Ihre Einrichtung pro Monat brennt, wie viel Arbeitszeit dafür anfällt und wie oft es Rückfragen gibt. Diese Zahlen sind die Grundlage, um den Nutzen einer digitalen Lösung konkret zu bewerten.
Anforderungen festlegen
Überlegen Sie, wer die Bilder erhalten soll, ob Befunde mitgeliefert werden sollen und wie lange die Bilder abrufbar sein müssen. Wichtig ist auch, ob die Lösung browserbasiert funktionieren soll, damit Patienten und Zuweiser nichts installieren müssen.
Die PACS-Frage klären
Manche Lösungen setzen eine tiefe Integration in ein bestimmtes PACS oder den Ersatz der bestehenden Software voraus, was die Einführung verzögern kann. Lösungen, die Bilder per DICOM direkt von der Modalität oder dem PACS empfangen und parallel dazu laufen, lassen sich deutlich schneller umsetzen, unabhängig von Hersteller und Migrationszyklen.
Datenschutz vorbereiten
Binden Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten früh ein. Klären Sie Serverstandort, Verschlüsselung, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Frage einer Datenschutz-Folgenabschätzung, bevor die Lösung in Betrieb geht.
Abläufe im Team festlegen
Legen Sie fest, wer dem Patienten den Zugang aushändigt und was bei Rückfragen passiert. Am reibungslosesten läuft es, wenn der Zugang automatisch entsteht und etwa direkt am Praxisdrucker ausgegeben wird, sodass das Personal keinen zusätzlichen Schritt erledigen muss.
Patienten und Zuweiser informieren
Informieren Sie Ihre Zuweiser aktiv über den neuen Weg, zum Beispiel per Rundschreiben. Für Patienten helfen ein kurzer Hinweis bei der Anmeldung und ein Aushang im Wartebereich.
Die CD als Ausnahme behalten
In der Übergangszeit ist es sinnvoll, die CD auf ausdrücklichen Wunsch weiterhin anzubieten. Erfahrungsgemäß nimmt die Nachfrage ab, sobald Patienten und Zuweiser den digitalen Zugang kennen.
Was Patienten und Zuweiser brauchen, damit es funktioniert
Damit die digitale Bereitstellung im Alltag angenommen wird, muss sie für die Empfänger einfacher sein als die CD. Das bedeutet vor allem, dass sich die Bilder ohne Installation im Browser öffnen lassen - auch auf dem Smartphone. Für Zuweiser ist zusätzlich wichtig, dass sie die Bilder im DICOM-Format herunterladen oder direkt in ihr eigenes PACS übernehmen können, damit sie sie mit ihren gewohnten Werkzeugen weiterverarbeiten. Und für beide Gruppen ist es hilfreich, wenn Bilder und schriftlicher Befund an derselben Stelle liegen.
Digitale Bildbereitstellung mit Dicora
Dicora ist ein browserbasiertes Patientenportal für die Radiologie, das genau diesen Ablauf abbildet. Die Bilder werden per DICOM aus jeder Modalität oder Software übertragen, eine PACS-Anbindung ist möglich, aber keine Voraussetzung. Unmittelbar danach entsteht der Zugang automatisch und wird als Dokument mit QR-Code am Praxisdrucker ausgegeben. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, sehen Sie hier.
Zuweiser öffnen die Bilder im Browser oder übernehmen sie z.B. mit der Dicora Hub App aus unserem Download-Bereich direkt in ihr PACS. Mit Dicora X laden Sie zusätzlich den schriftlichen Befund zum Bildmaterial hoch und binden die Plattform über eine API an Ihre bestehenden Systeme an. Einrichtung und Technik übernehmen wir komplett, mehr dazu im Abschnitt Dicora Kosmos. Alle Daten werden auf Servern in der EU verarbeitet, Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie möchten sehen, wie das in Ihrer Einrichtung aussehen könnte? Buchen Sie eine kostenlose Demo oder schreiben Sie uns direkt.
Häufige Fragen
Müssen wir unser PACS austauschen, um Bilder digital bereitzustellen?
Nein. Viele Lösungen empfangen die Bilder per DICOM und laufen parallel zum bestehenden PACS. Eine tiefere Anbindung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Dürfen wir Patienten die digitale Kopie in Rechnung stellen?
Die erste Kopie der Patientenakte muss laut EuGH kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Kopien können Kosten erhoben werden. Im Einzelfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Wie lange sollten die Bilder im Portal abrufbar sein?
Das hängt von Ihren Abläufen und dem gewählten Tarif ab. Wichtig ist, dass Patienten und Zuweiser genug Zeit haben, die Bilder abzurufen oder herunterzuladen, und dass das Ablaufdatum klar kommuniziert wird. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten der Praxis bleiben davon unberührt.
Wie aufwendig ist die Einführung?
Bei einer Lösung, die parallel zum PACS läuft und vom Anbieter eingerichtet wird, ist der Aufwand für die Praxis gering. Der größte Teil der Arbeit liegt in der Abstimmung der internen Abläufe und der Information von Patienten und Zuweisern.
Was passiert, wenn ein Patient trotzdem eine CD möchte?
Die meisten Praxen bieten die CD in der Übergangszeit weiterhin auf Wunsch an. Häufige Fragen von Patienten beantworten wir in unseren FAQ.
